Parcours-Ordnung

Indoor-Parcours-Schwaben

        In der Fassung vom 27.11.2023

Allgemeines:

  1. Jeglicher Aufenthalt und Betrieb geschehen auf eigenes Risiko. Eltern haften für Ihre Kinder.
  2. Eine Haftung durch den Indoor-Parcours-Schwaben e.V. ist ausgeschlossen.
    Dies gilt für jegliche Beschädigungen an Modellen sowie Personenschaden. Hierzu gehört ebenfalls der Verlust von mitgeführten Gegenständen jeglicher Art.
  3. Rauchen ist im gesamten Bereich des Indoor-Parcours-Schwaben nicht gestattet.
  4. Transport-Behältnisse von Modellen nach Möglichkeit im Fahrzeug lagern.
  5. Die Eltern haben für Ihre Kinder bis 13 Jahre die ständige Aufsichtspflicht(Begleitung beim fahren) und haften für die Schäden die Sie verursachen.
    Unter 8 Jahre dürfen die Kinder nur auf der Außenfläche vor der Halle fahren. ( auch die Leihfahrzeuge)

Betrieb der Modelle:

  1. Ein Betrieb der Modelle darf erst nach vorheriger Anmeldung und Bezahlung erfolgen.
  2. Zum betreiben/befahren des Parcours sind die dafür vorgesehenen Wege bzw. Flächen zu nutzen.
  3. Betreten der Fahrflächen ist grundsätzlich verboten. In Ausnahmefällen kann dies nach Rücksprache
    mit Parcours-Aufsicht gestattet werden.
  4. Die Nutzung des Parcours soll in dafür vorgesehener Art und Weise geschehen. Rücksichtsloses Verhalten
    kann zum Verweis aus den Räumlichkeiten sowie dem Verlust der Zutrittserlaubnis führen.
  5. Die Lautstärke der Modelle (Motorsound / Musik ) in Zimmerlautstärke

Laden von Batterien/Akkumulatoren:

  1. Es gelten die Bestimmungen der jeweiligen Hersteller.
  2. Bei Li-Po Akkus gelten als Sonderbestimmungen die Nutzung von Balancern, geeignete Li-Po Behältnisse
     sowie die Beaufsichtigung während des Ladevorgangs.

Viel Spaß auf unserem Parcours

Das Team vom Indoor-Parcours-Schwaben

 

PS: Es gilt die StVO!