Parcours-Ordnung
Indoor-Parcours-Schwaben
In der Fassung vom 01.03.2021
Allgemeines:
- Jeglicher Aufenthalt und Betrieb geschehen auf eigenes Risiko. Eltern haften für Ihre Kinder.
- Eine Haftung durch den Indoor-Parcours-Schwaben e.V. ist ausgeschlossen.
Dies gilt für jegliche Beschädigungen an Modellen sowie Personenschaden. Hierzu gehört ebenfalls der Verlust von mitgeführten Gegenständen jeglicher Art. - Rauchen ist im gesamten Bereich des Indoor-Parcours-Schwaben nicht gestattet.
- Transport-Behältnisse von Modellen nach Möglichkeit im Fahrzeug lagern.
- Die Eltern haben für Ihre Kinder bis 13 Jahre die ständige Aufsichtspflicht und haften für die Schäden die Sie verursachen.
Unter 6 Jahre dürfen die Kinder nur auf der Außenfläche vor der Halle fahren. ( auch die Leihfahrzeuge)
Betrieb der Modelle:
- Ein Betrieb der Modelle darf erst nach vorheriger Anmeldung und Bezahlung erfolgen.
- Zum betreiben/befahren des Parcours sind die dafür vorgesehenen Wege bzw. Flächen zu nutzen.
- Betreten der Fahrflächen ist grundsätzlich verboten. In Ausnahmefällen kann dies nach Rücksprache
mit Parcours-Personal gestattet werden. - Die Nutzung des Parcours soll in dafür vorgesehener Art und Weise geschehen. Rücksichtsloses Verhalten
kann zum Verweis aus den Räumlichkeiten sowie dem Verlust der Zutrittserlaubnis führen. - Die Lautstärke der Modelle (Motorsound / Musik ) in Zimmerlautstärke
Laden von Batterien/Akkumulatoren:
- Es gelten die Bestimmungen der jeweiligen Hersteller.
- Bei Li-Po Akkus gelten als Sonderbestimmungen die Nutzung von Balancern, geeignete Li-Po Behältnisse
sowie die Beaufsichtigung während des Ladevorgangs.
Viel Spaß auf unserem Parcours
Das Team vom Indoor-Parcours-Schwaben
PS: Es gilt die StVO!